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Welche Ausschlusskriterien für eine Implantation mit Zahnimplantaten gibt es?

Allgemein ist zu sagen, dass vollkommene Ausschlussgründe (absolute Kontraindikationen), die einen implantologischen Eingriff verbieten,  sehr selten sind.  Zusätzlichen zu diesen absoluten Kontraindikationen gibt es allerdings auch relative (zeitweilige) Kontraindikationen. Bei diesen ist ein Eingriff im Moment des Bestehens dieser Einschränkungen nicht zu empfehlen, jedoch ist hier eine allgemeinärztliche Behandlung möglich, die einen späteren Eingriff zulässt.

Folgende Liste gibt eine Übersicht über relative und absolute Kontraindikationen:

  • Relative (temporäre) Kontraindikationen
  • Stark erhöhte Blutungsneigung (Markumarpatienten)
  • Nicht abgeschlossenes Kieferwachstum
  • Starker Nikotinabusus (sehr starkes Rauchen)
  • Mangelhafte Mundhygiene und Mitarbeit des Patienten
  • Nicht eingesteller Diabetes
  • Psychische Erkrankung
  • Nicht saniertes Gebiss (unbehandelte Karies und Parodontose)

 

Absolute Kontraindikationen für Implantate

  • Schwere Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Bestrahlte Kieferknochenbereiche (nach Tumoroperationen) - Implantate können unter stationären Verhältnissen auch in bestrahlte Kieferknochenabschnitte eingebracht werden, jedoch sollte dies spezialisierten Unikliniken vorbehalten sein, die über spezielle Erfahrungen mit bestrahlten Kiefern vorweisen können.
  • Bestrahlte Kiefer gehören nicht in die Praxis!
  • Einnahme von Bisphosphonaten (mehr dazu)
  • Chemotherapie
  • Schwere Knochenstoffwechselstörungen oder Knochenerkrankungen, die den Kieferbereich betreffen
  • Bluterkrankungen (Gerinnungsstörungen, Leukämie)
  • Schwere und nicht eingestellte Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes        Chronische Störung des Immunsystems

Adresse:

Zahnarztpraxis
Kleinsman/Kleinsman
Casinowall 1-3
46399 Bocholt
t: 0049 2871-17477
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